Kosten

ERSTKONTAKT
Die erste Kontaktaufnahme, ob telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserer Kanzlei, ist in jedem Fall kostenfrei.

ERSTGESPRÄCH
Zunächst wird ein Erstgespräch vereinbart, das der Erörterung der Sachlage dient. Die Kosten der Erstberatung hängen von deren zeitlichem Umfang und Komplexität ab. Bleibt es bei diesem einen Beratungsgespräch, so liegen die Kosten für einen Verbraucher unabhängig von allen Gegebenheiten bei maximal 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer).

KOSTENANALYSE
Während des ersten Gesprächs können wir – nach Kenntnis der Einzelheiten – die anfallenden Kosten konkret benennen. Sollten im weiteren Verlauf höhere Kosten entstehen, teilen wir Ihnen dies frühzeitig mit. Sie werden in keinem Fall von versteckten, nicht nachvollziehbaren Kosten überrascht.

RECHTSANWALTSVERGÜTUNGSGESETZ
Jede Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Abhängigkeit vom Gegenstandswert oder nach Absprache auf der Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG 
In manchen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir dort für Sie die Deckungsanfrage, ohne dass dadurch weitere Kosten entstehen. Wir rechnen dann unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

PROZESSKOSTENHILFE
Für Mandanten, die die Kosten nicht aufbringen können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, teilen Sie uns dies bitte bereits bei der Terminvereinbarung mit.

Formulare

Hier finden Sie eine Auswahl nützlicher Formulare. Sie können das von Ihnen benötigte Formular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und dann unterzeichnen. Alternativ können Sie das Formular auch erst ausdrucken, dann handschriftlich ausfüllen und unterzeichnen. Sodann lassen Sie uns das Formular bitte im Original zukommen, da wir im Regelfall Ihre Unterschrift im Original benötigen. Gerne können Sie zur postalischen Übersendung das von uns vorbereitete Übersendungsschreiben verwenden.