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Wofür brauche ich eigentlich eine Patientenverfügung?

Oft ist es ein Pflegefall oder ein Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis, der einen nachdenklich stimmt. Möchte ich im Falle eines Falles, dass so mit mir umgegangen wird? Was möchte ich überhaupt, wenn ich aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit in eine lebensbedrohliche Situation komme und beispielsweise im Wachkoma liege? Möchte ich in den maximalen Genuss der modernen Hochleistungsmedizin kommen, solange noch irgendeine Chance besteht, mein Leben zu verlängern? Oder möchte ich ohne lebensverlängernde Maßnahmen in Würde sterben, wenn letztlich die Aussicht auf Besserung fehlt? Ärzte sind zunächst einmal gehalten, das Leben des Patienten zu verlängern und dabei auch entsprechende medizinische Geräte einzusetzen. Ob dies dem Willen des Patienten entspricht, ist - wenn dieser - beispielsweise wegen Bewusstlosigkeit - nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern - häufig schwer zu ermitteln.

In dieser Situation hilft eine Patientenverfügung weiter. Mittels einer solchen kann ich bereits im Vorfeld bestimmen, welche Maßnahmen ich in welcher Situation wünsche und welche ich ablehne. Das setzt jedoch voraus, dass ich mich mit den verschiedenen Behandlungssituationen gedanklich auseinandersetze und mir überlege, was ich konkret möchte. Wie stehe ich beispielsweise zu künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr oder künstlicher Beatmung? Möchte ich Organspender sein? Sinnvoll kann es sein, diese Punkte mit dem Hausarzt zu besprechen. Der kann medizinische Fragen beantworten und dadurch zu einer Entscheidungsfindung beitragen. Es kostet sicherlich eine gewisse Überwindung, sich mit der Thematik ernsthaft auseinanderzusetzen – wer denkt schon gerne über den eigenen Tod nach? Aber nur auf diesem Wege kann ich sicherstellen, dass in einer lebensbedrohlichen Situation mit mir so umgegangen wird, wie ich es mir wünsche. Gleichzeitig kann ich dadurch mir nahestehenden Personen schwere Entscheidungen abnehmen, die sie andernfalls vielleicht treffen müssten.

Damit meine Vorstellungen dann, wenn es darauf ankommt, auch tatsächlich bindend sind und umgesetzt werden, ist es unbedingt erforderlich, dass die Patientenverfügung wirksam errichtet wird. Dazu reicht es nicht aus, lediglich zu formulieren, dass „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ gewünscht werden oder dass ein „würdevolles Sterben“ ermöglicht werden soll. Vielmehr muss in der Patientenverfügung möglichst konkret dargelegt werden in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden und welche unterbleiben sollen. Sinnvoll ist es auch, bereits im Vorfeld eine bestimmte Vertrauensperson zur Durchsetzung der Patientenverfügung zu bevollmächtigen und den Inhalt der Verfügung mit dieser Person zu besprechen.

Der Bundesgerichtshof hat die rechtlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung in den vergangenen Jahren immer wieder konkretisiert. An dieser Rechtsprechung wird eine Patientenverfügung gemessen, wenn es um die Frage ihrer Wirksamkeit geht.

Wenn Sie eine Patientenverfügung errichten möchten und dabei sicherstellen wollen, dass diese auch den rechtlichen Anforderungen entspricht, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Auch bei Fragen zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht sowie einer Betreuungsanordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.