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Sommerzeit ist Reisezeit…

In den Sommermonaten – gerade jetzt in den Sommerferien – fahren viele in den wohlverdienten Urlaub. Ärgerlich ist es, wenn gerade dabei Hindernisse auftreten, die einem den lang ersehnten Urlaub verleiden.

Auftreten können Mängel bei der Unterkunft wie Lärm, mangelnde Sauberkeit oder gar ein falsches Hotel. Auch die Verpflegung kann mangelhaft oder im schlimmsten Fall gar nicht vorhanden sein. Oder der Transport ist mängelbehaftet, indem sich der Flug verspätet oder der Service schlecht ist. Ein trotz Zusicherung fehlender Pool, fehlende Freizeitmöglichkeiten oder eine nicht vorhandene Reiseleitung gehören leider ebenfalls zu den immer wieder vorkommenden Mängeln.

In all diesen Fällen ist es wichtig, die aufgetretenen Mängel gut zu dokumentieren. Notieren Sie sich genau, was nicht in Ordnung ist und machen im Optimalfall auch Beweisfotos. Wenn es beispielsweise um störenden Lärm geht, fertigen Sie ein Lärmprotokoll an. Sind Zeugen vorhanden, dann lassen Sie sich deren Namen und Anschrift geben. Zudem muss der Mangel bereits im Urlaub gegenüber dem Reiseveranstalter bzw. einen Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort angezeigt werden, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Eine solche Mängelanzeige sollten Sie möglichst schriftlich fertigen, eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und sich eine Durchschrift der Mängelanzeige zu Beweiszwecken gegenzeichnen lassen.

Ganz wichtig ist, dass die Ansprüche wegen einer mangelhaften Reise innerhalb eines Monats nach der geplanten Rückkehr von der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht, so verfallen die Ansprüche. Es empfiehlt sich daher, schnellstmöglich nach der Urlaubsrückkehr eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie wegen aufgetretener Reisemängel Ansprüche geltend machen möchten. Heben Sie zu diesem Zwecke sämtliche Reiseunterlagen einschließlich des Urlaubskatalogs auf. Häufig können Reisepreisminderungen oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter durchgesetzt werden. 

Im Falle von Flugverspätungen besteht darüber hinaus häufig auch die Möglichkeit, auf der Grundlage der europäischen Fluggastrechte-Verordnung gegen die Fluggesellschaft unmittelbar vorzugehen. Je nach Länge der Flugstrecke und Dauer der Verspätung am Zielort stehen dem Reisenden hier pauschale Ausgleichszahlungen von 250,00 €, 400,00 € oder 600,00 € pro Person zu. Eine Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Ausgleichszahlung gegenüber der Fluggesellschaft gibt es – außer der Verjährung nach drei Jahren - nicht. 

Häufig berufen sich Fluggesellschaften auf angebliche außergewöhnliche Umstände, die – wenn sie tatsächlich vorliegen würden – dazu führen, dass die Fluggesellschaft nicht zahlen muss. In den seltensten Fällen liegen allerdings tatsächlich außergewöhnliche Umstände vor. Unerwartete technische Defekte oder erkranktes Flugpersonal stellen jedenfalls keine außergewöhnlichen Umstände dar. 

Umstritten ist derzeit bei den Gerichten, ob die zahlreichen Flugverspätungen und –ausfälle bei der TUIfly GmbH Anfang Oktober 2016 außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung begründen. Damals war eine Vielzahl von Mitarbeitern der Fluggesellschaft zugleich erkrankt, nachdem Fusionspläne der TUIfly GmbH bekannt wurden und die Mitarbeiter damit einhergehenden Stellenabbau befürchteten. Die TUIfly GmbH beruft sich darauf, dass es sich bei der Krankheitswelle um einen sogenannten wilden Streik gehandelt haben soll, der einen außergewöhnlichen Umstand darstellen würde. Eine einheitliche Linie lässt sich bei den bislang anhängigen Gerichtsverfahren noch nicht erkennen. Es lohnt sich daher noch, Ausgleichsansprüche geltend zu machen, wenn man von den damaligen Flugverspätungen und –ausfällen betroffen war. 

Sollten auch Sie Reisemängeln gleich welcher Art erlitten haben, dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir setzen kompetent Ihre Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften durch. 

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen – hoffentlich mangelfreien – Sommerurlaub 2017!