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Reisemängel und Flugverspätungen

Die Urlaubszeit kann auch ihre Tücken haben. Bei Reisemängeln oder Flugverspätungen besteht häufig die Möglichkeit, dass Sie den Reisepreis ganz oder anteilig erstattet bekommen.

Auch entgangene Urlaubsfreude kann entschädigt werden. Achten Sie darauf, dass hier kurze Fristen zu beachten sind. Wir beraten Sie gerne!