Auch entgangene Urlaubsfreude kann entschädigt werden. Achten Sie darauf, dass hier kurze Fristen zu beachten sind. Wir beraten Sie gerne!
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Reisemängel und Flugverspätungen
Die Urlaubszeit kann auch ihre Tücken haben. Bei Reisemängeln oder Flugverspätungen besteht häufig die Möglichkeit, dass Sie den Reisepreis ganz oder anteilig erstattet bekommen.