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Eheverträge – nicht romantisch, oft aber durchaus sinnvoll

Der Mai ist der wohl beliebteste Hochzeitsmonat. Wer eine Hochzeit vorbereitet, hat unzählige Dinge zu bedenken. Von der Feier über das Kleid und die Trauringe bis hin zur Hochzeitsreise will alles geplant werden. Wer denkt in dieser aufregenden Zeit schon an einen Ehevertrag?

Tatsächlich ist eine Eheschließung aber nicht nur ein romantisches Versprechen, sondern zieht auch erhebliche rechtliche Folgen nach sich. Sollte es später zu einer Trennung kommen, so müssen sich die Eheleute mit Fragen wie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Zuweisung der Ehewohnung, Aufteilung der Haushaltsgegenstände, etc. auseinandersetzen. Sind aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, dann kommen weitere Themen wie Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht hinzu.

Zwar ist es für viele ein unangenehmer Gedanke, sich bei der Planung der Hochzeit mit dem Gedanken an eine eventuelle spätere Trennung auseinanderzusetzen. Die Scheidungsrate in Deutschland liegt jedoch bei rund 40%. Ohne einen Ehevertrag kann es im Falle einer Scheidung häufig zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, die beide Eheleute Geld und Nerven kosten.

Viele Auseinandersetzungen kann man sich dadurch ersparen, dass man gemeinsam überlegt, welche Regelungen im Falle einer Trennung gelten sollen. Denn es ist erfahrungsgemäß einfacher, solche Fragen zu einem Zeitpunkt zu klären, in dem man sich gut versteht und dafür offen ist, auch die Bedürfnisse des jeweils anderen zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist oft eine Regelung, die von beiden Eheleuten als gerecht empfunden wird.

Zwar ist es gar nicht so leicht, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Zudem birgt das Thema durchaus ein gewisses Konfliktpotenzial, das viele lieber gar nicht erst heraufbeschwören möchten. Man erfährt aber auch eine Menge über seinen zukünftigen Ehepartner und dessen Bereitschaft, an einer für beide gerechten Regelung mitzuwirken.

Empfehlenswert ist der Abschluss eines Ehevertrages beispielsweise, wenn ein Ehegatte über ein eigenes Unternehmen verfügt. Hier kann durch eine sinnvolle Regelung zum Zugewinnausgleich vermieden werden, dass das Unternehmen im Falle einer Scheidung schlimmstenfalls veräußert werden muss, um den anderen Ehegatten auszahlen zu können. Auch bei sehr unterschiedlichem Einkommen oder deutlich auseinanderliegendem Alter der Ehegatten kann ein Ehevertrag zweckmäßig sein, da die gesetzlichen Regelungen in solchen Konstellationen nicht immer zu angemessenen Ergebnissen führen. Gleiches gilt für den Fall, dass einer der Ehegatten im Gegensatz zum anderen sehr vermögend ist. Wenn beide Ehegatten berufstätig sind und die Ehe kinderlos bleiben soll, kann sich der Abschluss eines Ehevertrages ebenfalls anbieten. Aber auch in anderen Fällen ist ein Ehevertrag oftmals geeignet, einen nach einer Trennung andernfalls drohenden gerichtlichen "Rosenkrieg" zu vermeiden.

Da man durch den Abschluss eines Ehevertrages rechtlich sehr bedeutsame Folgen herbeiführt, bedarf es hierzu immer einer notariellen Beurkundung. Um einschätzen zu können, ob der Abschluss eines Ehevertrages in der eigenen Lebenskonstellation sinnvoll ist und welche konkreten Regelungen in den Vertrag aufgenommen werden sollten, empfiehlt sich zunächst eine umfassende Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Denn es zeigt sich immer wieder, dass viele Eheleute gar nicht wissen, welche rechtlichen Folgen die Eheschließung für sie hat und was im Falle einer Trennung auf sie zukommen kann. Um einen Ehevertrag mit zweckmäßigen und auf die eigene Lebenssituation zugeschnittenen Regelungen schließen zu können, muss man aber zunächst einschätzen können, welche Rechte und Pflichten im Falle einer Trennung ohne ehevertragliche Regelung bestehen würden. Erst dann kann man gemeinsam überlegen, in welchen Punkten man lieber von der gesetzlichen Regelung abweichen möchte.

Einen Ehevertrag kann man übrigens nicht nur vor der Hochzeit schließen. Vielmehr ist der Abschluss eines Ehevertrages zu jederzeit auch während der bestehenden Ehe möglich. Selbst nach einer bereits erfolgten Trennung kann der Abschluss eines Ehevertrages in Form einer sogenannten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung helfen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Es lohnt sich also in vielen Fällen, im Rahmen einer anwaltlichen Beratung durch einen kompetenten Fachanwalt für Familienrecht herauszufinden, ob in der eigenen Konstellation ein Ehevertrag sinnvoll ist. 

Wir beraten Sie hierzu gerne!